Information über die Vergabe von Ausschreibungen

Nach § 8 a der Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeordnung vom 12. Februar 2009 gelten bis zum 24. November 2010 für Vergaben nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) und der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/A) geänderte Wertgrenzen.

In diesem Zusammenhang wurde festgelegt, dass nach Zuschlagserteilung eine Information auf der z. B. gemeindeeigenen Internetseite über Vergaben nach VOL/A ab einem Auftragswert von 25.000 €, über Vergaben nach der VOB/A bei Beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 150.000 € und bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000 € zu erfolgen hat. Diese Informationen werden mindestens 6 Monate vorgehalten.