Grund- und Ersatzversorgung der Stadtwerke Elmshorn
Die Grund- und Ersatzversorgung legt unter anderem gesetzlich fest, dass jeder Haushalt Anspruch auf Energielieferungen nach einem Grundtarif hat. Somit ist bei einem Neueinzug bzw. Umzug kein ausdrücklicher Vertragsabschluss nötig, da Sie automatisch innerhalb unseres Versorgungsgebietes von uns beliefert werden.
Auch wenn Sie den Anbieter wechseln möchten oder wenn Ihr Anbieter Insolvenz anmeldet, gewährleisten wir Ihre Versorgung. Innerhalb von drei Monaten haben Sie die Möglichkeit zu einem anderen Tarif zu wechseln, der besser zu Ihrem Bedürfnis passt - egal ob Sie einen preiswerten, nachhaltigen oder planungssicheren Tarif wünschen. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit den Anbieter zu wechseln.
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Preis für die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom (gültig im Netzgebiet der Stadtwerke Elmshorn) |
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| Arbeitspreis Ct/kWh | Grundpreis Euro/Jahr | ||
| netto | brutto* | netto | brutto* |
| 20,15 | 23,98 | 49,20 | 58,55 |
* Die angegebenen Bruttopreise enthalten alle Kosten, Steuern und Abgaben
Stromsteuer 2,05 Ct/kWh netto, Umsatzsteuer derzeit 19%)
Stand: 1.04.2012
Allgemeine Geschäftsbedingungen